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Abrechnungserleichterungen beim Gründungscoaching

Mit Schreiben vom 02.07.2010 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgende Vereinfachungen bei der Abrechnung des Gründercoachings bekannt gegeben:

- Eigenkapitalnachweis: Es muss nur mehr der Nettobetrag den der Gründer zu tragen hat, durch Überweisung nachgewiesen werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer und etwaige sonstige Kosten, wie z.B. Reisekosten und Auslagenersatz, sind nicht mehr nachzuweisen, da sie ohnehin nicht förderfähig sind.

- Vorsteuerabzug: Falls der Gründer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss weiterhin der Bruttobetrag (einschließlich Umsatzsteuer) durch Zahlung nachgewiesen werden. In diesem Fall ist aber auch die anteile Umsatzsteuer förderfähig.

- Lastschriftverfahren: Neben der Überweisung ist nunmehr auch das Lastschriftverfahren als Zahlungsnachweis zulässig.

Insgesamt gesehen ist die Vereinfachungsregelung zu begrüßen, da sie ohnehin schon überfällig war.