Tag Archiv für Existenzgründungsberatung

Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur Existenzgründungsberatung

Die Bundessteuerberaterkammer hat sich mit neuen "Hinweisen für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater" zu Wort gemeldet. Es handelt sich um einen Beschluss des Präsidiums vom 29.06.2011.

Dazu wird festgestellt, dass es sich bei der Existenzgründungsberatung um eine wirtschaftsberatende Tätigkeit handelt, die gemäß § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG bzw. § 15 Satz 1 Nr. 1 BOStB mit der Tätigkeit eines Steuerberaters vereinbar ist.

Wichtigste berufsrechtliche Voraussetzung ist, dass der Steuerberater bei der Auftragsannnahme über die erforderliche Sachkunde verfügt. Aufgrund seiner Ausbildung und seines Fachwissens geht die Kammer davon aus, dass sich der Steuerberater für diese Aufgabe eignet und erwähnt als besonderen Vorteil, dass er auch nach der Unternehmengründung den Mandanten weiter betreuen kann.

Weiterhin folgt eine Tätigkeitsbeschreibung, in der die Erstellung des Businessplans, die Fördermittelberatung und weitere Tätigkeiten angeführt.

Schließlich wird auf den notwendigen Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Honorarvereinbarung hingewiesen, da die Steuerberatergebührenordnung diese Tätigkeit nicht erfasse.

Resümee: Keine besonderen Neuigkeiten.

Warum der Steuerberater häufig zu spät kommt

Spätestens wenn es um die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Überschussrechnung geht, fällt auch dem letzten Existenzgründer wieder ein, dass er eigentlich einen Steuerberater benötigte.
Doch dann ist der Zug oft schon in die falsche Richtung abgefahren. Fehler allenthalben, angefangen von der steuerlichen Anmeldung über die umsatzsteuerliche Behandlung der eigenen Lieferungen/Leitungen bis zu den Fehlbuchungen in dem Freeware-Buchhaltungsprogramm, das auf die Schnelle aus dem Internet heruntergeladen wurde.

Dabei können Steuerberater (bzw. Wirtschaftsprüfer) in zweifacher Funktion den Existenzgründer von den ersten Überlegungen bis zur Realisierung seines Existenzgründungsprojekts begleiten und beraten.

Zum einen gibt es in jeder Großstadt eine Reihe von Steuerberatern, die als Existenzgründungsberater eher den Aspekt der betriebswirtschaftlichen Beratung (Unternehmensberatung) abdecken. Sie überprüfen die persönliche Eignung des potenziellen Gründers, die Geschäftsidee, erstellen in Zusammenarbeit mit ihm den Businessplan, begleiten eine Standortanalyse, beraten bei der Rechtsformwahl und sind von Berufs wegen dazu befugt, die erforderliche Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung für die Agentur für Arbeit zu abzugeben.

Zum anderen ist der Steuerberater von vorneherein der kompetente Ansprechpartner, wenn es im Vorfeld der Existenzgründung zu prüfen gilt, ob die beabsichtigte Tätigkeit steuerlich als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist. Selbst der Fragebogen der Finanzverwaltung zur steuerlichen Erfassung der Tätigkeit ist für die meisten Jungunternehmer ein schwer zu meisterndes Hindernis. Auch Fragen der Organisation der Belegablage und -aufbereitung für die Buchhaltung werden am besten vorab mit dem Steuerberater geklärt, um einem frühen Organisationschaos vorzubeugen. Schließlich und endlich steht der Steuerberater für sämtliche berufstypischen Aufgaben im engeren Sinn, wie die Führung der Buchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses und der zugehörigen Steuererklärungen bereit.

Willkommen auf dem Steuerberater-Blog für Existenzgründer!

Steuerberater begleiten naturgemäß seit jeher Existenzgründer auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit. Der Beratungsschwerpunkt Existenzgründung hat sich allerdings erst in den letzten Jahrzehnten herausgebildet.

Insbesondere die staatlich geförderte Existenzgründungsberatung hat zu einem gewissen Wettbewerb zwischen Steuerberatern und Unternehmensberatern geführt.