Vorgründungs- und Gründercoaching durch Steuerberater

Während die betriebswirtschaftliche Beratung seit jeher zu dem Kerntätigkeitsbereich eines Steuerberater gehört, ist das Coaching von Existenzgründern erst im letzten Jahrzehnt in den Vordergrund gerückt. Der Aufstieg des Coachings dürfte nicht unwesentlich mit der gewährten staatlichen Förderung zusammenhängen.

Unter Coaching versteht man die zielorientierte berufliche Begleitung (hier) von Selbständigen, ansonsten aber auch insbesondere von Führungskräften. Es dient der Förderung der Lernfähigkeit zur Beherrschung wirtschaftlicher Abläufe.
Die hierfür bereit bereit gestellten Fördermittel sind vielfältig. Beim Vorgründungscoaching erfolgt die Förderung auf der Ebene der Bundesländer. Sie beträgt meist 50 bis 70 % des Coaching-Honorars. Die Antragstellung erfolgt über die lokale Industrie- und Handelskammer. Als Coaches zugelassen sind ausschließlich die in der KfW-Beraterbörse gelisteten Gründungsberater. Entscheidend für das Vorgründungscoaching ist, dass die selbständige Tätigkeit noch nicht aufgenommen ist. Die Förderung erfolgt auch unabhängig davon, ob letztlich tatsächlich der Schritt in die berufliche Selbständigkeit tatsächlich erfolgt.

Wurde die selbständige Tätigkeit bereits aufgenommen, verbleibt als Fördermöglichkeit das Gründercoaching. Es ist im Gegensatz zum Vorgründungscoaching bundesweit geregelt. Die Förderhöchstsätze betragen 75 % des Coaching-Honorars in den neuen Bundesländer und 50 % in den alten Bundesländern. Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit liegt der Höchstsatz sogar bei 90 %. Dafür ist im letzteren Fall der förderfähige Höchstbetrag auf 4.000 €, ansonsten auf 6.000 € begrenzt. Der maximal geförderte Tagessatz beträgt in beiden Fällen 800 €. Bei Antragstellung darf im Fall des Gründercoachings der Beginn der Selbständigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Auch hier muss der Coach in der KfW-Beraterböärse gelistet sein.

Viele Steuerberater sind in dieser Beraterbörse freigeschaltet, so dass Sie auch anhand der vorliegenden Referenzen den für Sie geigneten Berater auswählen können. Der Vorteil des Steuerberaters als Coach liegt zweifelsohne darin, dass der Steuerberater Sie auch nach Ablauf des Coaching weiter betreuen kann und aufgrund seines steuerlichen Mandats mit den Rahmendaten des Existenzgründers bestens vertraut ist.

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