Aufgrund seiner Vorbildung ist der Steuerberater naturgemäß der erste Ansprechpartner in steuerlichen Fragen. Diese beginnen bereits im Vorfeld der Selbständigkeit, wie z.B. bei den steuerlichen Konsequenzen der Rechtsformwahl, oder spätestens beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, der ohne Unterstützung durch einen Steuerberater nicht beim Finanzamt eingereicht werden sollte.