Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zur Existenzgründungsberatung

Die Bundessteuerberaterkammer hat sich mit neuen "Hinweisen für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater" zu Wort gemeldet. Es handelt sich um einen Beschluss des Präsidiums vom 29.06.2011.

Dazu wird festgestellt, dass es sich bei der Existenzgründungsberatung um eine wirtschaftsberatende Tätigkeit handelt, die gemäß § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG bzw. § 15 Satz 1 Nr. 1 BOStB mit der Tätigkeit eines Steuerberaters vereinbar ist.

Wichtigste berufsrechtliche Voraussetzung ist, dass der Steuerberater bei der Auftragsannnahme über die erforderliche Sachkunde verfügt. Aufgrund seiner Ausbildung und seines Fachwissens geht die Kammer davon aus, dass sich der Steuerberater für diese Aufgabe eignet und erwähnt als besonderen Vorteil, dass er auch nach der Unternehmengründung den Mandanten weiter betreuen kann.

Weiterhin folgt eine Tätigkeitsbeschreibung, in der die Erstellung des Businessplans, die Fördermittelberatung und weitere Tätigkeiten angeführt.

Schließlich wird auf den notwendigen Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Honorarvereinbarung hingewiesen, da die Steuerberatergebührenordnung diese Tätigkeit nicht erfasse.

Resümee: Keine besonderen Neuigkeiten.

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